JurPC Web-Dok. 27/2011 - DOI 10.7328/jurpcb/201126228

LG Hamburg
Urteil vom 11.08.2010

308 O 171/10

Sekundäre Darlegungslast und Glaubhaftmachung im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens in Filesharing-Fällen

JurPC Web-Dok. 27/2011


 

Leitsatz (der Redaktion)

Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist eine Untersagungsverfügung bezüglich der öffentlichen Zugänglichmachung eines Filmes über Filesharing-Systeme im Internet nicht zu erlassen, wenn der Antragsgegner seiner sekundären Darlegungslast nachkommt und einen Sachverhalt vorträgt und glaubhaft macht, nach dem er weder Täter der Rechtsverletzung ist noch als Störer für die Rechtsverletzung einzustehen hat. Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahren reicht es dabei, wenn ein die Passivlegitimation des Antragsgegners begründender Sachverhalt nicht überwiegend wahrscheinlich ist.

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[online seit: 15.02.2011]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, LG, Sekundäre Darlegungslast und Glaubhaftmachung im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens in Filesharing-Fällen - JurPC-Web-Dok. 0027/2011