JurPC Web-Dok. 24/2011 - DOI 10.7328/jurpcb/201126225

AG Elmshorn
Urteil vom 19.01.2011

49 C 57/10

Streitwert und Geschäftsgebühr in Filesharing-Fällen

JurPC Web-Dok. 24/2011


 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Bei der Bestimmung des Streitwertes in Filesharing-Fällen sind die Gesamtumstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob es sich um einen erst- und einmaligen Verstoß handelt. Auch der Umfang und das Ausmaß der streitigen Rechtsverletzung sowie der mögliche Schaden, der bei einer Fortsetzung des abgemahnten Verhaltens in nicht vorherzusehender Anzahl droht, sind einzubeziehen. Jedoch kommt der Streitwertbestimmung keine abschreckende oder gar sanktionierende Wirkung zu; vielmehr orientiert sich diese an dem Wertinteresse des Gläubigers und an der Intensität der Rechtsverletzung. In Anbetracht der Tatsache, dass vorliegend der Vorwurf auf das online Stellen von 12 Titeln eines Albums lautete, andererseits aber das Album recht aktuell war und damit die Gefahr höherer Download-Zahlen beinhaltete, schätzt das Gericht den Streitwert auch unter Berücksichtigung der weiteren durch das OLG Köln dargestellten Kriterien auf 2.000,00 EUR.

2. Die geschuldete Geschäftsgebühr für die Abwehr der Abmahnung ist durch das Gericht nach billigem Ermessen festzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Abwehr von Abmahnungen dieser Art in großer Zahl betrieben wird, so dass es sich bei der vorliegenden Verteidigung um ein routinemäßig, mit Hilfe von Textbausteinen erstelltes Schreiben einfacher Art, d.h. ohne schwierige rechtliche Ausführung und ohne größere sachliche Auseinandersetzung, handelt. Das Schreiben enthält keine auf den vorliegenden Fall bezogenen Rechtsausführungen und entspricht dem Vorbringen in vergleichbaren Rechtsstreitigkeiten, denen der gleiche rechtlich einfach gelagerte Sachverhalt, nämlich die Verteidigung gegen eine Abmahnung wegen unerlaubten Filesharings, zu Grunde liegt. Ein derartiges Schreiben löst lediglich eine 0,8 Geschäftsgebühr aus. 

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[online seit: 15.02.2011]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Elmshorn, AG, Streitwert und Geschäftsgebühr in Filesharing-Fällen - JurPC-Web-Dok. 0024/2011