LG Bochum |
Leitsatz (der Redaktion) |
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Tenor: |
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt, | JurPC Web-Dok. 183/2010, Abs. 1 |
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Auspuffe mit privaten Endverbrauchern mit nachfolgendem Hinweis zu werben: | Abs. 2 |
MIT 24 MONATEN GARANTTIE!!! | Abs. 3 |
wie auf dem Onlinemarktplatz d bei den Artikeln mit den Artikelnummern #, #, #, #, # geschehen. | Abs. 4 |
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. | Abs. 5 |
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,00 € festgesetzt. | JurPC Web-Dok. 183/2010, Abs. 6 |
[ online seit: 09.11.2010 ] |
Zitiervorschlag: Bochum, LG, Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit 24-monatiger Garantie - JurPC-Web-Dok. 0183/2010 |