JurPC Web-Dok. 183/2010 - DOI 10.7328/jurpcb/20102511172

LG Bochum
Beschluss vom 03.09.2010

I-12 O 167/10

Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit 24-monatiger Garantie

JurPC Web-Dok. 183/2010, Abs. 1 - 6


Leitsatz (der Redaktion)

    Die Werbung mit einer 24-monatigen Garantie bei Fernabsatzverträgen auf einem Onlinemarktplatz ist wettbewerbswidrig.

Tenor:

Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt, JurPC Web-Dok.
183/2010,   Abs. 1
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Auspuffe mit privaten Endverbrauchern mit nachfolgendem Hinweis zu werben: Abs. 2
MIT 24 MONATEN GARANTTIE!!! Abs. 3
wie auf dem Onlinemarktplatz d bei den Artikeln mit den Artikelnummern #, #, #, #, # geschehen. Abs. 4
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Abs. 5
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,00 € festgesetzt. JurPC Web-Dok.
183/2010,   Abs. 6

[ online seit: 09.11.2010 ]
Zitiervorschlag: Bochum, LG, Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit 24-monatiger Garantie - JurPC-Web-Dok. 0183/2010