LG Bamberg |
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Leitsatz (der Redaktion) |
Bei einer Straftat, die nur einen geringen Schaden (vorliegend 19,99 EUR monatlich für ein Webhosting-Paket) verursacht, stehen die Erhebung von Verkehrsdaten und das Verlangen, diese bis zu einer Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wegen der Vorratsdatenspeicherung zu verwahren, in keinem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 297 KB) |
[online seit: 12.10.2010] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Bamberg, LG, Keine Erhebung und Verwahrung von Verkehrsdaten bei Straftaten mit geringer Bedeutung - JurPC-Web-Dok. 0164/2010 |