JurPC Web-Dok. 110/2010 - DOI 10.7328/jurpcb/2010256110

AG Oldenburg
Urteil vom 16.03.2010

7 C 7487/09 (X)

Schadensersatz wegen nicht funktionierendem DSL-Anschluss

JurPC Web-Dok. 110/2010


 

Leitsätze (des Einsenders)

1. Ein Access-Provider schuldet nicht das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit.

2. Ein DSL-Zugang, den ein Access-Provider zur Verfügung stellt, muss lediglich durchschnittlichen Anforderungen an die Verfügbarkeit von DSL-Leitungen erfüllen und netzseitig Geschwindigkeiten ermöglichen, die jedenfalls durchschnittlich im Bereich der angegebenen Leistungen liegen.

3. Eine Leistungsbeschreibung, wonach keine bestimmte Zugangsbandbreite und Übertragungszeit geschuldet ist und die lediglich eine Maximalbandbreite vorsieht, ist zulässig. Als bloße Konkretisierung des Vertragsgegenstandes unterliegt eine solche Beschreibung nicht der Inhaltskontrolle gemäß §§ 307 ff. BGB.

4. Wenn eine zu geringe Bandbreite mit Hilfe von Messprotokollen nachgewiesen werden soll, sind die Messungen mit Verfahren durchzuführen, die Einflüsse der Hardware des Beweisführenden auf die Messergebnisse weitgehend ausschließen.

Hinweis der Redaktion:
Die Entscheidung wurde freundlicherweise eingesandt von Dr. Axel Sodtalbers, EWE TEL GmbH, Oldenburg. Von ihm stammen auch die Leitsätze.

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[online seit: 08.06.2010]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Oldenburg, AG, Schadensersatz wegen nicht funktionierendem DSL-Anschluss - JurPC-Web-Dok. 0110/2010