JurPC Web-Dok. 103/2010 - DOI 10.7328/jurpcb/2010255103

LG Bochum
Beschluss vom 30.03.2010

I-17 O 21/10

Größenangabe für digitale Bilderrahmen in Zoll

JurPC Web-Dok. 103/2010


 

Leitsatz (der Redaktion)

Die Angabe der Größe von digitalen Bilderrahmen lediglich in Zoll statt auch in cm stellt zwar einen Verstoß gegen die Einheitenverordnung dar; dieser ist aber nicht geeignet, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen, da die entsprechenden Angaben, zumindest derzeit, noch überwiegend in Zoll gemacht werden und eine Angabe in metrischen Größen für den Verkehr daher eher verwirrend wirken würde.

Hinweis der Redaktion: Die Entscheidung wurde eingesandt von RA Andreas Gerstel, Kamen.

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[online seit: 18.05.2010]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Bochum, LG, Größenangabe für digitale Bilderrahmen in Zoll - JurPC-Web-Dok. 0103/2010