AG Wolgast |
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Leitsätze (der Redaktion) |
Ein Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Hotelbewertungsseite im Internet besteht dann, wenn es sich bei den Äußerungen entweder um Schmähkritik handelt oder aber unwahre Tatsachen behauptet werden. Formulierungen wie "getünchte Nostalgie" und "unternehmerische Arroganz" stellen Wertungen des Gastes dar und sind daher als Meinungsäußerungen zu verstehen, die die Grenze der Schmähkritik nicht erreichen. |
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[online seit: 22.09.2009] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Wolgast, AG, Bewertung eines Hotels im Internet - JurPC-Web-Dok. 0198/2009 |