AG Neukölln |
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Leitsätze (der Redaktion) |
Der Bankkunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung einer von ihm nicht veranlassten Abbuchung beim Onlinebanking, wenn er seinen Sicherheitsobliegenheiten zur Geheimhaltung von PIN und TAN nicht entsprochen hat, indem er diese auf eine gefälschte e-Mail hin preisgab. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 344 KB) |
[online seit: 22.09.2009] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Neukölln, AG, Keine Rückerstattung einer Abbuchung bei Phishing - JurPC-Web-Dok. 0197/2009 |