JurPC Web-Dok. 138/2009 - DOI 10.7328/jurpcb/2009247134

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss vom 03.06.2009

2 MB 7/09

Veröffentlichung von geleisteten Direktzahlungen des EGFL im Internet

JurPC Web-Dok. 138/2009


Verordnung (EG) Nr. 259/2008; EMRK Art. 8

Leitsätze (der Redaktion)

1. Beruht eine Maßnahme auf einer Gemeinschaftsverordnung, deren Gültigkeit Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens ist, schließt dies die Befugnis der nationalen Gerichte nicht aus, einstweilige Anordnungen zur vorläufigen Gestaltung oder Regelung der streitigen Rechtspositionen zu treffen.

2. Das nationale Gericht darf einstweilige Anordnungen dann aber nur erlassen, wenn es a) erhebliche Zweifel an der Handlung der Gemeinschaft hat und diese in der Entscheidung darlegt, b) wenn es, sofern der Europäische Gerichtshof mit dieser Gültigkeitsfrage noch nicht befasst ist, sie diesem vorlegt, c) wenn die Entscheidung dringlich ist zur Abwendung eines nicht wiedergutzumachenden Schadens, d) wenn das Interesse der Gemeinschaft angemessen berücksichtigt wird.

3. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor, da die beabsichtigte Veröffentlichung mit den Grundrechten des Antragstellers vereinbar ist. Zwar liegt ein Eingriff in die Rechte des Art. 8 Abs. 1 EMRK durch die Veröffentlichung der Daten im Internet vor, dieser Eingriff ist aber wegen verfolgung eines berechtigten Zweckes im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK gerechtfertigt, da die Veröffentlichung der Direktzahlungen aus dem Europäischen Garantiefonds eine größere Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Haushaltsmittel und eine wirtschaftlichere Haushaltsführung bezweckt. Die Veröffentlichung ist auch notwendig, da sie verhältnismäßig ist und bei summarischer Prüfung keine Gründe ersichtlich sind, die dagegen sprechen, dass dem Interesse der Transparenz der Vorrang vor der Geheimhaltung der Daten eingeräumt wurde.

4. Bedenken hinsichtlich des Erlasses der Verordnung EG Nr. 259/2008 durch die Kommission bestehen nicht, da die Kommission insoweit den Rahmen der ihr erteilten Ermächtigung zum Erlass von Durchführungsbestimmungen eingehalten hat und durch die Veröffentlichung der Direktzahlungen im Internet der Grundrechtseingriff nicht intensiviert wird.

 

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[online seit: 14.07.2009]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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