OLG München |
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Leitsatz (der Redaktion) |
Bei Firmenbestandteilen, die den Bestandteil "Bundes" enthalten, ist nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass der Verkehr in der Regel annehmen wird, bei diesen Unternehmen sei die Bundesrepublik Deutschland zumindest Mehrheitsgesellschafter. Die Verwendung des Bestandteiles "Bundes" in einem privaten Unternehmen ist aus diesem Grund irreführend. |
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[online seit: 12.05.2009] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: München, OLG, Irreführung durch Bestandteil "Bundes-..." in einer Firma - JurPC-Web-Dok. 0094/2009 |