JurPC Web-Dok. 66/2009 - DOI 10.7328/jurpcb/200924365

LG Koblenz
Urteil vom 17.09.2008

12 S 79/08

Freigabe des DSL-Ports

JurPC Web-Dok. 66/2009


BGB § 1004 (analog)

Leitsatz (der Redaktion)

Während der Vertragslaufzeit eines Vertrages über einen DSL-Anschluss besteht keine Rechtsgrundlage für ein Freigabebegehren hinsichtlich der Freigabe des DSL-Ports zur Anschlussnummer. Eine solche Rechtsgrundlage ist insbesondere nicht in § 1004 BGB (direkt oder analog) zu sehen, da der DSL-Kunde keine eigentümerähnliche Stellung hinsichtlich des DSL-Ports innehat. Eigentümer der DSL-Verteilerstelle ist vielmehr das Telekommunikationsunternehmen. Auch vertragliche Ansprüche auf Freigabe bestehen nicht, da das Unternehmen nicht gezwungen werden kann, sich selbst die vertraglich geschuldeten Leistungen unmöglich zu machen.

 

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[online seit: 31.03.2009]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Koblenz, LG, Freigabe des DSL-Ports - JurPC-Web-Dok. 0066/2009