JurPC Web-Dok. 30/2009 - DOI 10.7328/jurpcb/200924232

LG Stuttgart
Urteil vom 27.01.2009

41 O 101/08 KfH

Haftung des Admin-C für Tippfehler-Domain

JurPC Web-Dok. 30/2009


 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Ein Admin-C, der für ein ausländisches Unternehmen tätig wird, das im Inland mehrere Tippfehlerdomains unterhält, haftet für die durch die Tippfehlerdomains eingetretenen Marken- oder Namensrechtsverletzungen als Störer.

2. Der einem Admin-C obliegenden Überprüfungspflicht kann dieser sich nicht dadurch entziehen, dass er dem die Eintragung vornehmenden Unternehmen eine Generaleinwilligung erteilt. Durch den Verzicht auf die vorherige Kenntniserlangung von der Eintragung nimmt er vielmehr in Kauf, dass seine Einwilligung für die Eintragung rechtsverletzender Domains benutzt wird. Mit der dennoch erteilten Einwilligung hat der Admin-C damit einen Tatbeitrag gesetzt, der aufgrund der rechtlichen Möglichkeit, auf den Eintragungsinhalt einzuwirken, seine Störereigenschaft begründet.

Anmerkungen der Redaktion:
1. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
2. Bitte lesen Sie hierzu die Anmerkung von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke, JurPC Web-Dok. 33/2009.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC =  98 KB)

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF =  352 KB)

[online seit: 10.02.2009]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Die elektronischen Faksimiles der Gerichtsentscheidungen stehen in zwei Formaten, dem kompakten CPC und als PDF, zur Verfügung. Die Dateigrößen sind bei den entsprechenden Links jeweils in Klammern angegeben.
Zur Anzeige des Faksimiles im kompakten CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite.
Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt.
Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: Stuttgart, LG, Haftung des Admin-C für Tippfehler-Domain - JurPC-Web-Dok. 0030/2009