AG Speyer |
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Leitsatz (der Redaktion) |
Die unterlassene Löschung des Hinweises "EV abgegeben am ..." in der Inkasso-Software eines Inkassobüros stellt zwar einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen dar. Diese Beeinträchtigung wiegt aber nicht so schwer, dass ein Anspruch auf Geldentschädigung gerechtfertigt wäre, wenn insbesondere der Eintrag in der Software keinerlei Außenwirkung gefunden hat und niemandem außerhalb des Büros zur Kenntnis gegeben wurde. |
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[online seit: 11.11.2008] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Speyer, AG, Schmerzensgeld wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung - JurPC-Web-Dok. 0173/2008 |