JurPC Web-Dok. 162/2008 - DOI 10.7328/jurpcb/20082310158

Multinationales Abkommen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte geplant *

JurPC Web-Dok. 162/2008, Abs. 1 - 4


Wie sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Grietje Staffelt (Bündnis 90/Grüne) ergibt, haben bereits einige Verhandlungsrunden zu einem geplanten multinationalen Abkommen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte stattgefunden. Das mit der Abkürzung ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) bezeichnete Abkommen soll u.a. zivilrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums beinhalten. Teilnehmer an den Verhandlungen waren Vertreter aus Australien, der Europäischen Union (Deutschland war mit einem Beobachter vertreten), Japan, Kanada, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, Schweiz und USA. Die Europäische Kommission hat am 23. Juni 2008 eine Anhörung der beteiligten Kreise durchgeführt. JurPC Web-Dok.
162/2008, Abs. 1
Auf die Frage, was die Bundesregierung vom sogenannten französischen Modell eines abgestuften Verfahrens bei Urheberrechtsverletzungen im Internet halte und ob die Einführung eines entsprechenden Verfahrens in Deutschland angedacht sei, wurde geantwortet, dass das französische Modell die Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten erforderlich mache, was in Deutschland eine Abstimmung derartiger Kooperationsverfahren mit dem Fernmeldegeheimnis, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem vom BVerfG entwickelten Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erforderlich mache. Der Gesetzgeber habe sich bewusst dagegen entschieden, die nach § 113a TKG zu speichernden Daten (Vorratsdatenspeicherung) den Rechteinhabern unmittelbar zugänglich zu machen. Diese Grundentscheidung werde zumindest solange nicht geändert, bis das BVerfG über die zu diesem Thema anhängigen Verfassungsbeschwerden abschließend entschieden habe. Abs. 2
Auf die Frage, ob die Bundesregierung eine weitere Reform des Urheberrechts plane, einen sogenannten Dritten Korb, antwortete die Bundesregierung, dass noch im Herbst 2008 eine umfassende Konsultation mit den beteiligten Kreisen zu den Entschließungen des Deutschen Bundestages (Drucksache 16/5939) und des Bundesrates (Drucksache 582/07) eingeleitet werde. Danach werde über das weitere Vorgehen entschieden. Abs. 3

Die Fragen und Antworten sind unter
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/102/1610284.pdf nachzulesen.


JurPC Web-Dok.
162/2008, Abs. 4
* Redaktionelle Nachricht nach Recherche durch die Redaktion JurPC.
[ online seit: 21.10.2008 ]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Redaktion, Multinationales Abkommen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte geplant - JurPC-Web-Dok. 0162/2008