JurPC Web-Dok. 116/2008 - DOI 10.7328/jurpcb/2008237113

AG Plön
Urteil vom 10.12.2007

2 C 650/07

Keine SCHUFA-Meldung bei bestrittenen Forderungen

JurPC Web-Dok. 116/2008


 

Leitsatz (der Redaktion)

Eine SCHUFA-Meldung darf nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen. Dies führt dazu, dass mit ernst zu nehmenden Argumenten bestrittene Zahlungsverpflichtungen wegen des damit verbundenen schweren Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht und die Kreditwürdigkeit des Betroffenen nicht gemeldet werden dürfen.

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[online seit: 08.07.2008]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Plön, AG, Keine SCHUFA-Meldung bei bestrittenen Forderungen - JurPC-Web-Dok. 0116/2008