Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg |
ZPO § 3 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Der Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung richtet sich nach den Interessen, die durch eine Fortsetzung der unerlaubten Mailwerbung betroffen wären. Im vorliegenden Fall sind 3.000 Euro angemessen. |
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[online seit: 27.05.2008] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht, Streitwert bei E-Mail-Werbung - JurPC-Web-Dok. 0091/2008 |