JurPC Web-Dok. 91/2008 - DOI 10.7328/jurpcb/200823589

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Beschluss vom 11.10.2007

14 W 66/07

Streitwert bei E-Mail-Werbung

JurPC Web-Dok. 91/2008


ZPO § 3

Leitsatz (der Redaktion)

Der Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung richtet sich nach den Interessen, die durch eine Fortsetzung der unerlaubten Mailwerbung betroffen wären. Im vorliegenden Fall sind 3.000 Euro angemessen.

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[online seit: 27.05.2008]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht, Streitwert bei E-Mail-Werbung - JurPC-Web-Dok. 0091/2008