JurPC Web-Dok. 90/2008 - DOI 10.7328/jurpcb/200823591

VG Berlin
Urteil vom 08.11.2007

VG 27 A 315.07

Auslandskopfüberwachung

JurPC Web-Dok. 90/2008


VwGO § 123, TKG § 110

Leitsätze (der Redaktion)

1. Im Wege der einstweiligen Anordnung kann untersagt werden, vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens Maßnahmen wegen fehlender technischer Umsetzung von Einrichtungen zur Auslandskopfüberwachung einzuleiten, wenn die Nichteinrichtung der Maßnahmen in naher Zukunft als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann und ansonsten die mit der Einrichtung der Überwachungstechnik verbundenen Kosten wesentliche Nachteile im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO darstellen.

2. Es bestehen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Einrichtung und Bereithaltung von technischen Einrichtungen zur Überwachung an den Auslandsköpfen, soweit dies gemäß § 110 Abs. 1 TKG auf Kosten der Antragstellerin durchzuführen ist.

Erläuterung der Redaktion:
Eine inländische Telekommunikationsüberwachung, die Verbindungen von unbekannten Anschlüssen im Inland zu einem bestimmten Anschluss im Ausland erfassen soll, heißt Auslandskopfüberwachung.

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[online seit: 27.05.2008]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Berlin, VG, Auslandskopfüberwachung - JurPC-Web-Dok. 0090/2008