AG Bremen |
BGB §§ 119 ff. |
Leitsatz (der Redaktion) |
Die acht Minuten nach dem per Sofortkauf-Option zum Preis von 1,- Euro erfolgten Vertragsschluss übersandte E-Mail-Mitteilung "Hier handelt es sich um einen Fehler, dieses sollte eine Auktion sein" kann eine wirksame Anfechtung wegen Erklärungsirrtums darstellen. Für die Anfechtungserklärung ist nicht erforderlich, dass der Anfechtende das Wort "Anfechtung" benutzt. Es muss nur deutlich werden, dass der Anfechtende den Vertrag aufgrund eines Irrtums nicht gelten lassen will. |
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[online seit: 20.05.2008] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Bremen, AG, Anfechtung eines Sofortkaufs bei eBay - JurPC-Web-Dok. 0086/2008 |