JurPC Web-Dok. 152/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/20072210156

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Beschluss vom 31.05.2007

3 W 110/07

Verletzung des Namensrechts eines Unternehmens durch Domainregistrierung

JurPC Web-Dok. 152/2007


BGB § 12

Leitsätze (der Redaktion)

1. Auch einem Unternehmen kann ein Namensrecht nach § 12 BGB zustehen, aufgrund dessen es gegen einen nichtberechtigten Dritten vorgehen kann, der sich diesen Namen unbefugt als Domainnamen hat registrieren lassen.

2. Der Namensschutz kann dann ergänzend gegen Beeinträchtigungen der Unternehmensbezeichnung herangezogen werden, wenn der Funktionsbereich des Unternehmens ausnahmsweise durch eine Verwendung des Unternehmenskennzeichens außerhalb des Kennzeichenrechts berührt wird. Eine derartige Beeinträchtigung berechtigter geschäftlicher Interessen liegt in der Regel vor, wenn ein Nichtberechtigter ein fremdes Kennzeichen als Domainnamen benutzt und sich damit unbefugt ein Recht an diesem Namen anmaßt, wobei ein unbefugter Namensgebrauch schon in der Registrierung der Domain liegen kann.

3. Eine solche Anmaßung des Namens liegt auch dann vor, wenn der Name des Unternehmens mit einem beschreibenden Zusatz verwendet wird, solange für Durchschnittsverbraucher der Schluss nahe liegt, dass es sich um eine dem Unternehmen zuzuordnende Aktivität handelt. Keine Rolle spielt in diesem Zusammenhang, dass die verwendete Domain für eine kritische Auseinandersetzung mit den geschäftlichen Aktivitäten des Unternehmens genutzt wird, da der Verkehr die unter der Domain abrufbaren Inhalte dem Unternehmen zuordnet und damit eine Zuordnungsverwirrung bereits durch die Kombination der Inhalte mit dem Namen des Unternehmens eingetreten ist.

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[online seit: 09.10.2007]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht, Verletzung des Namensrechts eines Unternehmens durch Domainregistrierung - JurPC-Web-Dok. 0152/2007