JurPC Web-Dok. 109/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/2007227108

LG Frankfurt a.M.
Urteil vom 31.01.2007

2-16 S 3/06

Schadensersatz bei Falschangaben im Rahmen einer Internet-Versteigerung

JurPC Web-Dok. 109/2007


BGB §§ 434, 437 Nr. 3, 281

Leitsatz (der Redaktion)

Dem Käufer bei einer Internet-Auktion über eBay steht ein Schadensersatzanspruch nach §§ 434, 437 Nr. 3, 281 BGB zu, wenn der im Rahmen der Auktion eingestellte Artikel fahrlässig falsch beschrieben wurde. Artikelbeschreibungen in Internet-Versteigerungsplattformen müssen vollständig und richtig sein, dies ergibt sich auch aus § 8 Nr. 4 der eBay-Bedingungen. Der Verkäufer muss sich an den falschen Beschreibungen festhalten lassen und hat Schadensersatz zu leisten, der auf das positive Interesse gerichtet ist.

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[online seit: 03.07.2007]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Frankfurt a.M., LG, Schadensersatz bei Falschangaben im Rahmen einer Internet-Versteigerung - JurPC-Web-Dok. 0109/2007