JurPC Web-Dok. 134/2006 - DOI 10.7328/jurpcb/20062111134

OLG Dresden
Urteil vom 30.08.2005

14 U 498/05

Ad Words Werbung

JurPC Web-Dok. 134/2006


 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Eine markenrechtliche Verwechselungsgefahr bei der bloßen Verwendung des Wortbestandteils "Plakat 24" im Rahmen einer Ad Words-Werbung scheidet aus, da diese Wortbestandteile nicht prägend sind und rein beschreibenden Angaben grundsätzlich kein bestimmender Einfluss auf den Gesamteindruck zukommt.

2. Eine Markenrechtsverletzung scheidet ferner aus, wenn die Ad Words zwar in 6 Buchstaben mit der Marke übereinstimmen, aber zusätzlich noch 5 weitere Silben mit 16 Buchstaben enthalten, die sich phonetisch stark von der Marke "Plakat 24" unterscheiden.

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[online seit: 20.11.2006]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Dresden, OLG, Ad Words Werbung - JurPC-Web-Dok. 0134/2006