LG Bad Kreuznach |
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Leitsatz (der Redaktion) |
Gegen eine negative Bewertung im Rahmen der Plattform eBay ist eine einstweilige Verfügung mangels Wiederholungsgefahr eines weiteren rechtswidrigen Eingriffs nicht gegeben, da im Rahmen der Plattform eBay bei der Geschäftsabwicklung nur einmalig die Möglichkeit besteht eine Bewertung abzugeben. |
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[online seit: 13.11.2006] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Bad Kreuznach, LG, Keine einstweilige Verfügung gegen negative eBay-Bewertung - JurPC-Web-Dok. 0131/2006 |