JurPC Web-Dok. 126/2006 - DOI 10.7328/jurpcb/20062111127

LG Frankfurt a.M.
Urteil vom 06.09.2006

2-6 O 224/06

Geltung der GPL

JurPC Web-Dok. 126/2006


 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die General Public Licence (GPL) verstößt nicht gegen geltendes Recht und ist wirksam.

2. Die GPL sind als allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen, die einer Prüfung nach §§ 305 ff. BGB unterfallen. Da die GPL im Internet ohne weiteres abrufbar sind, sind diese in das Vertragsverhältnis zwischen Urheber und Nutzer einbezogen (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

3. Die Regelung in den GPL, wonach das gewährte Nutzungsrecht im Falle des Verstoßes gegen die Pflichten, einen Haftungsausschluss zu veröffentlichen, auf die GPL hinzuweisen, den Lizenztext offenzulegen und den Sourcecode offen zu legen, automatisch an den Urheber zurückfällt, ist nicht unangemessen benachteiligend i.S.d. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB und stellt auch keine Umgehung des § 31 Abs. 1 S. 2 UrhG dar.

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[online seit: 03.11.2006]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Frankfurt a.M., LG, Geltung der GPL - JurPC-Web-Dok. 0126/2006