JurPC Web-Dok. 33/2005 - DOI 10.7328/jurpcb/200520332

AG Charlottenburg
Urteil vom 23.07.2004

217 C 118/03

Verbindungsnachweis bei Telekommunikationsentgelten

JurPC Web-Dok. 33/2005


Leitsätze (der Redaktion)

1. Dem Telekommunikationskunden steht gegenüber der Entgeltforderung des Diensteanbieters ein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn anhand des Einzelverbindungsnachweises nur vom Anbieter ermittelt werden kann, mit welchen Telefonkunden bestimmte Verbindungen zustandegekommen sind.

2. Die Vermutung der Richtigkeit der Abrechnungen erstreckt sich nicht darauf, dass es nicht zu vom Kunden oder autorisierten Dritten ungewollten Verbindungen gekommen ist.

3. Macht der Kunde den Verdacht geltend, dass unbefugte Dritte den Anschluss missbräuchlich genutzt haben, ist es Sache des Telekommunikationsunternehmens sich nicht dadurch zur Klärung unfähig zu machen, dass die Verbindungsdaten gelöscht werden.

Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Moritz Sandkühler aufmerksam gemacht.

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[online seit: 11.03.2005]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Charlottenburg, AG, Verbindungsnachweis bei Telekommunikationsentgelten - JurPC-Web-Dok. 0033/2005