JurPC Web-Dok. 21/2005 - DOI 10.7328/jurpcb/200520222

Stephan Ory *

Rezension - Wandtke/Bullinger, Fallsammlung zum Urheberrecht

JurPC Web-Dok. 21/2005, Abs. 1 - 2


Artur Wandtke, Winfried Bullinger
Fallsammlung zum Urheberrecht
Verlag C.H.Beck
München 2005
Preis: 36,00 €
Programmierer P will vom Softwarehersteller S nach dem Ende des zwischen ihnen bestehen den Arbeitsverhältnisses noch einen finanziellen Nachschlag, weil die Software sich unerwartet gut verkaufte. Wie ist die Rechtslage? - Das klingt nach Studienliteratur und ist es auch. Passend (schon farblich!) zum Urheberechtskommentar im selben Verlag haben die Autoren eine Fallsammlung in nun zweiter Auflage herausgebracht. In einzeln aufbereiteten Fällen geht es um den Werkbegriff, den Urheber und seine Rechte, das Urhebervertragsrecht, urheberrechtliche Schranken, verwandte Schutzrechte und internationale Rechtsfragen. Abschließend sind Fälle beschrieben, bei denen es um die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten, wie dem Wettbewerbs, dem Patent-, dem Urheber und Markenrecht geht. Ein Anhang fügt Beispiele aus der Rechtsprechung zur Frage an, ob einzelne Dinge schutzfähig sind oder nicht. Für Studenten der entsprechenden Wahlfachgruppen ist die Fallsammlung ein Muss. Die Fälle haben unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad und reichen zum Teil an schriftliche Übungen heran, andere sind für den eiligen Prüfer geeignet, sie zur Grundlage mündlicher Fragen zu machen. Die Darstellung ist ganz überwiegend im universitären Gutachten-Stil gehalten. JurPC Web-Dok.
21/2005, Abs. 1
Da typische Fragestellungen behandelt sind, ist diese Studienliteratur in begrenztem Umfang als Einstieg für Praktiker sinnvoll. So geht es um einen Unternehmer F mit einem Fachhandel für Bürogeräte, der sich im Internet präsentieren will. Den Stadtplan für die Anfahrtsskizze scannt er kurzerhand ein, sein Geschäftshaus ist auf einer CD-ROM als Foto, die ein Fotograf G als Werbepräsentation zur Verteilung an die Kunden des F erstellte - F muss halt nur den "raffinierten Kopierschutz" knacken, mit dem G die CD vor Kopien geschützt hat. Ansprüche des Stadtplan-Verlages und des Fotografen werden schulmäßig behandelt - Unterlassung und Schadensersatz. Das Thema Privatkopie wird an einem Fall selbst gebrannter CDs abgehandelt - Kopien von der eigenen Original-CD, um sie im Auto mitzunehmen; Kopien von einer Original-CD von einem Freund (bei der man auch noch den Kopierschutz knacken muss) und Musik von "Tauschbörsen" im Internet. Komplexer ist der Fall eines "Programmierers auf Abwegen" - der freie Mitarbeiter M wird vom Softwarehersteller S beauftragt, eine Oberfläche eines MP3-Players und eine Dekomprimierungssoftware zu erstellen. Der gute M kupfert die Oberfläche ab und verwendet Open-Source-Software. Der Hersteller lizenziert das Produkt an einen Händler, der einen weiteren Händler einschaltet. Die urheberrechtliche Fragestellung ist hier in das Problem des Rechtsmangels bei den verkauften Softwareprodukten eingearbeitet. Vom Filmurheberrecht bis zu Problemen der Kabelweitersendung, die aktuelle Rechtssprechung zu Pressespiegeln und Regeln der öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung kennzeichnen die Bandbreite der dargestellten Fälle.
JurPC Web-Dok.
21/2005, Abs. 2
* Dr. Stephan Ory ist Rechtsanwalt in Püttlingen/Saar.
[online seit: 25.02.2005 ]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Ory, Stephan, Rezension Wandtke, Bullinger, Fallsammlung zum Urheberrecht - JurPC-Web-Dok. 0021/2005