JurPC Web-Dok. 242/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/2004199200

AG Neuss
Urteil vom 07.05.2004

77 C 3418/03

Anscheinsbeweis für Inanspruchnahme von Mehrwertdienstenummern

JurPC Web-Dok. 242/2004


TKG § 16

Leitsätze (der Redaktion)

1. Ein Anscheinsbeweis dafür, dass bei Nutzung einer Mehrwertdienstenummer ein bewusstes und gewolltes An- und Einwählen vorliegt, besteht nicht.

2. Dies gilt auch dann, wenn seitens des Telekommunikationsunternehmens eine Einzelverbindungsübersicht vorgelegt wird, solange hierzu kein Prüfungsprotokoll vorgelegt wird und auch ansonsten nicht ersichtlich wird, wie der Ausdruck des Einzelverbindungsnachweises generiert wurde und anhand welcher Daten.


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[online seit: 24.09.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Neuss, AG, Anscheinsbeweis für Inanspruchnahme von Mehrwertdienstenummern - JurPC-Web-Dok. 0242/2004