JurPC Web-Dok. 229/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/2004196168

LG Cottbus
Urteil vom 28.08.2003

4 O 361/02

Softwarewartung

JurPC Web-Dok. 229/2004


Leitsätze (der Redaktion)

1. Ist in einem Software-Wartungsvertrag vereinbart, dass die Wartungsleistungen grundsätzlich auch über Telefon, Online oder Modem/ISDN erbracht werden können, ist eine Wartung vor Ort im Büro dann nicht geschuldet, wenn die entsprechenden Arbeiten auch durch eine Fernwartung haben erledigt werden können.

2. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln einer gelieferten Standardsoftware verjähren - unabhängig davon, ob man den Vertrag als Kauf- oder Werkvertrag einordnet - 6 Monate nach dem Zeitpunkt, in dem zuletzt wegen der Mängel verhandelt worden war.


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[online seit: 21.06.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Cottbus, LG, Softwarewartung - JurPC-Web-Dok. 0229/2004