JurPC Web-Dok. 186/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/2004195113

Pressemitteilung - Elektronisches Grundbuch in Baden-Württemberg im Echtbetrieb

JurPC Web-Dok. 186/2004, Abs. 1 - 11


Am 28. April 2004 hat die Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg ihren Echtbetrieb aufgenommen. Ab sofort ist es berechtigten Nutzern erstmals möglich, baden-württembergische Grundbücher über das Internet einzusehen. Im Oberlandesgericht Stuttgart präsentierte Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) der Öffentlichkeit, wie das Auskunftssystem des Elektronischen Grundbuchs in Baden-Württemberg funktioniert. JurPC Web-Dok.
186/2004, Abs. 1
Die Einführung des Elektronischen Grundbuchs zielt auf eine Verbesserung der Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, die Banken und die mit dem Grundbuch befassten Fachverwaltungen. Zugleich erhofft man sich eine Straffung der Arbeitsabläufe in den Grundbuchämtern und damit einhergehende Synergieeffekte. Abs. 2
Die Justizministerin zeigte sich erfreut: "Wir feiern heute das Erreichen eines wichtigen Meilensteins bei der Einführung einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Dieses Projekt kann mit Fug und Recht als Jahrhundertprojekt bezeichnet werden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts führte das Bürgerliche Gesetzbuch das Papiergrundbuch ein. Nun erfolgt zu Beginn des 21. Jahrhunderts die Einführung des Elektronischen Grundbuches". Abs. 3
Voraussetzung für eine Auskunft über das Internet ist zunächst, dass ein Grundbuchamt sein Grundbuch bereits elektronisch führt. Dies ist derzeit bei 262 der 728 Grundbuchämter des Landes der Fall. Die Papiergrundbücher müssen in elektronische Daten umgewandelt und die Daten im Archivierungssystem gespeichert sein. Für den Onlinezugriff bedarf es dann noch des Anschlusses des jeweiligen Grundbuchamtes an die Grundbuchdatenzentrale. Abs. 4
Mit dem heutigen Startschuss sind zunächst 26 Grundbuchämter an die Zentrale angeschlossen. Berechtigte können im Datenbestand dieser Grundbuchämter in rund zwei Millionen Grundbüchern die Eigentümer- und Flurstückdaten einsehen sowie Grundbuchauszüge bequem und zeitsparend automatisiert per Email anfordern. Bislang konnten solche Bestellungen nur schriftlich auf dem Postweg erfolgen. Abs. 5
250.000 Grundbücher stehen bei den bislang angeschlossenen Grundbuchämtern derzeit bereits vollständig elektronisch zur Verfügung, so dass Berechtigte die betreffenden Grundbücher sofort an ihrem PC einsehen und ausdrucken können. In den kommenden Monaten werden sukzessive die weiteren bereits mit dem Elektronischen Grundbuch ausgestatteten Grundbuchämter an die Datenzentrale angeschlossen. Bald werden dann über 1 Mio. Grundbücher vollständig elektronisch zum Abruf zur Verfügung stehen. Abs. 6
Immer noch werden allerdings rund vier Millionen Grundbücher in Papierform geführt. Davon sind rund 800.000 so genannte "Folianten". Diese gibt es seit dem 01.01.1900, dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches. Da diese Bücher in großen Teilen noch immer in Sütterlin-Schrift abgefasst und häufig nur schwer entzifferbar sind, ist kein Scanner und kein Computerprogramm in der Lage, diese Grundbücher in lesbare Texte umzuwandeln. Hier ist zeitintensive Handarbeit gefragt. Die Prognose der Justizministerin: "Bis spätestens Ende 2010 wollen wir das letzte Papiergrundbuch in den Ruhestand verabschiedet haben". Mit der Datenerfassung sind unter Anleitung einer Rechtspflegerin oder eines Rechtspflegers an derzeit dreizehn Standorten jeweils bis zu drei Mitarbeiter des Landesbetriebs Vermessung tätig. Baden-Württemberg erfährt hier sogar Unterstützung durch den Freistaat Sachsen. Seit 2001 hat das sächsische Staatsministerium jedes Jahr etwa sechs erfahrene Rechtspfleger abgeordnet. "Damit wird die seit der Wiedervereinigung traditionell gute Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und Baden-Württemberg fortgeführt", betonte Werwigk-Hertneck. Sie dankte auch dem Wirtschaftsministerium und dem Landesbetrieb Vermessung für deren Unterstützung sowie den Ländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die sich mit Baden-Württemberg zu einem Entwicklungsverbund zusammengeschlossen haben. Abs. 7
Darüber hinaus wurde ein externer Dienstleister mit der Erfassung eines Teils der Daten beauftragt. Ursprüngliche Bedenken des Landesdatenschutzbeauftragten konnten vollständig ausgeräumt werden. Abs. 8
Die Justizministerin weiter: "Mit dem heutigen Startschuss müssen unsere Anstrengungen weiterhin sowohl der zeitnahen Erfassung aller Grundbuchdaten als auch dem baldigen Anschluss aller 728 Grundbücher an unser Rechenzentrum gelten". Neben den staatlich betriebenen Grundbuchämtern in Württemberg seien auch die 361 kommunalen Grundbuchämter in Baden betroffen. Dort führten erst 134 Ämter das Grundbuch elektronisch, wie die Ministerin bedauerte. Sie wünsche sich, dass sich die verbleibenden 227 Gemeinden im badischen Landesteil bald dazu entschließen, ihre Grundbuchämter mit der nötigen Software auszurüsten. Abs. 9
Zu den berechtigten Nutzern des Elektronischen Grundbuches gehören vor allem Notare, Gerichte, Behörden, Rechtsanwälte, Vermessungsingenieure, Banken und Versicherungen. Sie können ab sofort schnell und strukturiert auf die bereitgestellten Daten zugreifen und die Textdateien über handelsübliche Textverarbeitungsprogramme weiterverwenden. Abs. 10
Weitere Informationen zum Elektronischen Grundbuch in Baden-Württemberg sind abrufbar unter http://www.elektronisches-grundbuch.de.

(Quelle: Pressemitteilung des Justizministeriums des Landes Baden-Württemberg vom 28.04.2004)
JurPC Web-Dok.
186/2004, Abs. 11
[online seit: 03.05.2004]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: -WK/PR-, Redaktion, Elektronisches Grundbuch im Echtbetrieb - JurPC-Web-Dok. 0186/2004