JurPC Web-Dok. 184/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/2004195127

LG Mannheim
Urteil vom 19.03.2004

7 O 47/04

Informationspflicht über Entgeltlichkeit eines über Dialer abrufbaren Internet-Angebotes

JurPC Web-Dok. 184/2004


UWG §§ 1, 3

Leitsätze (der Redaktion)

1. Aus der Tatsache, dass ein Dialer den von der Regulierungsbehörde festgelegten Mindestanforderungen nach § 43 b Abs. 5 TKG genügt, folgt nicht, dass das Einwahlprogramm dadurch einer Beurteilung nach den §§ 1, 3 UWG entzogen wäre.

2. Wer als Unternehmer entgeltliche Leistungen über das Internet anbietet, darf den Verkehr nicht über den gewerblichen Charakter seines Angebotes im Unklaren lassen. Er ist verpflichtet, die Interessenten über die Entgeltlichkeit und über die Höhe der entstehenden Kosten in geeigneter Weise zu informieren. Dies gilt um so mehr, als sich die Internetseite erkennbar an Schüler richtet.

3. Wird nach Aufruf der Seite zunächst ein Bildschirmfenster sichtbar, in welchem nicht auf Kosten hingewiesen wird, wird in einem weiteren Fenster sogar darauf hingewiesen, dass durch die Aktivierung keine Kosten entstünden und wird erst in einem dritten Fenster eine Telefonnummer und ein Minutenpreis genannt, macht diese Einwahlprozedur die Entgeltlichkeit des Angebotes nicht hinreichend deutlich.

Anmerkung der Redaktion
Auf die Entscheidung hat uns freundlicherweise JurPC-Leser Ronny Jahn aufmerksam gemacht.

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[online seit: 10.05.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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