JurPC Web-Dok. 150/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/200419389

LG Trier
Beschluss vom 16.10.2003

5 Qs 133/03

Beschlagnahme von Software

JurPC Web-Dok. 150/2004


StPO §§ 105, 98, 33, 94

Leitsätze (der Redaktion)

1. Können im Rahmen der Ermittlung wegen Straftaten des Abrechnungsbetruges nur mit Hilfe einer bestimmten Einzelplatzversion einer Software Daten auf Datenträgern lesbar gemacht werden, so darf diese Einzelplatzversion der Software zusammen mit Benutzerhandbuch und Freischaltdiskette als Beweismittel im Sinne des § 94 StPO beschlagnahmt werden.

2. Auch einem bloßen Hilfsmittel kann mittelbare Beweisbedeutung zuerkannt werden, wenn ein engerer innerer Zusammenhang zwischen Programm und Daten dergestalt besteht, dass ohne das Programm eine Aufbereitung und Verwertung der Daten praktisch ausgeschlossen ist.


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[online seit: 22.03.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Trier, LG, Beschlagnahme von Software - JurPC-Web-Dok. 0150/2004