Stephan Ory*Rezension des Werkes "Das Monopol der GEMA |
Robin Christian Steden Das Monopol der GEMA - Zur Frage der kollektiven Wahrnehmung von Musikverwertungsrechten im 21. Jahrhundert UFITA-Schriftenreihe Band 212 Nomos Verlag, Baden-Baden 2003 49,00 € |
Es gibt heutzutage wenig Institutionen, die die Bezeichnung "Monopolist" als Ehrentitel ansehen. Die GEMA gehört vermutlich dazu. Für sie ist ihr Monopol ein Garant, die Rechte der Musikurheber mit Nachdruck und wirtschaftlich effektiv zu verfolgen. Das bleibt nicht ohne Kritik. Die vorliegende Dissertation (Freiburg 2002) hat sich zum Ziel gesetzt, die Berechtigung solcher Kritik zu untersuchen. Im ersten Schritt werden die Grundlagen der Musikverwertung erläutert. Dann wird die Zulässigkeit des GEMA-Monopols nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz und deutschem sowie europäischem Kartellrecht untersucht. Es schließt sich die Erörterung der Angemessenheit der GEMA-Tarife an und eine Auseinandersetzung der Effizienz der Kontrolle durch das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Am Ende geht es um die Frage nach Alternativen zur kollektiven Rechtewahrnehmung im digitalen Zeitalter. | JurPC Web-Dok. 141/2004, Abs. 1 |
Knapp und präzise liest man einen Sachstandsbericht über die
Tätigkeit, die Struktur und die internationale Verzahnung "dieses
komplexen Gebildes", wie der Autor die GEMA nennt. Das
Wahrnehmungsgesetz jedenfalls weist ihr kein Monopol zu (auch wenn das
DPMA als Aufsichtsbehörde konkurrierende Verwertungsgesellschaften
nicht eben fördert). Mit der Einordnung dieses "quasi-gesetzlichen
Monopols" in das "Spannungsverhältnis" zwischen dem Urheberrecht und
dem Kartellrecht tue man sich schwer, beschreibt der Autor. Bei der
Angemessenheit der rund 80 GEMA-Tarife verweist er kurz auf die
Schwierigkeiten, die Angemessenheit von Tarifen zu klären, wie sich
bei der Diskussion des Urhebervertragsrechts gezeigt habe. Bei den
GEMA-Tarifen bezieht sich die Angemessenheit zudem auf zwei Ebenen -
gegenüber dem Verwerter und zugleich auch gegenüber dem Urheber. Die
Beteiligung am geldwerten Vorteil, worunter der Autor die
Brutto-Einnahmen der Nutzer und ausdrücklich nicht deren Netto-Umsatz
versteht, wird dargestellt, wobei es neben der prozentualen
Beteiligung (wie im Hörfunk) auch Pauschalvergütungen,
Mindestvergütung und ähnliche Berechnungsarten gibt. Zutreffend ist
der Ansatz des Autors, dass auch die Tarife der GEMA untereinander in
Bezug stehen und nicht für ähnliche Nutzungshandlungen
unterschiedliche Vergütungen jeweils als angemessen durchgehen können.
Er postuliert ein Transparenzgebot: Tarife müssten übersichtlich und
verständlich sein. Das Verfahren der internen Tarifbildung der GEMA
entziehe sich für die Außenstehenden, insbesondere den
Musikverbraucher der rechnerischen Nachprüfbarkeit. Deshalb sei die
Kontrolle des DPMA nur auf eine "offensichtliche" Unangemessenheit von
Tarifen zu kritisieren. Auch wenn die Schiedsstelle und ordentliche
Gerichte zur weitergehenden Nachprüfung der Angemessenheit berufen
seien, dürfe die Aufsichtsbehörde vor der wirtschaftlichen Komplexität
nicht "kapitulieren". Nach einer ausführlichen Analyse der
Entwicklungsmöglichkeiten kommt der Autor zum Ergebnis, dass der
Musikverwertungsmarkt die Bündelung der Rechte beibehalten werde, da
der Rechtsverkehr gegenwärtig nicht anders zu bewerkstelligen sei.
Mittel- und langfristig werde aber eine Abspaltung derjenigen
Verwertungsrechte stattfinden, die durch die Digitaltechnik neue und
damit letztlich individualisierte Modelle erwarten lassen.
| JurPC Web-Dok. 141/2004, Abs. 2 |
*Dr. Stephan Ory ist Rechtsanwalt in Püttlingen/Saar. |
[online seit: 17.09.2004 ] |