JurPC Web-Dok. 134/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/200419373

LG Frankfurt a.M.
Beschluss vom 21.10.2003

5/8 Qs 26/03

Rechtswidrigkeit einer Durchsuchungsanordnung wegen Logdateien

JurPC Web-Dok. 134/2004


StPO §§ 103 Abs. 1, 100 g, 100 h

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die im Falle des § 103 Abs. 1 StPO gesuchten Beweismittel müssen so weit konkretisiert werden, dass keine Zweifel über die gesuchten Gegenstände entstehen können.

2. Soweit in einem Beschluss von "auf Datenträgern gespeicherten Logdateien und Bändern..." die Rede ist, erschließt sich hieraus nicht zweifelsfrei, welche auf Datenträgern gespeicherten Daten sich hinter dem Begriff "Logdateien- und Bändern" verbergen. Es bleibt unklar, ob es sich um die Kennungen vor der Vornahme der Anonymisierung (IP-Nummern), um die von den Nutzern begangenen Pfade oder um alle zum Zwecke der Anonymisierung gemixten Daten handelt.

3. Der Durchsuchungsbeschluss muss auch die von ihm betroffenen Adressaten exakt, durch Namensnennung, bezeichnen.

4. Soweit es sich bei den Logdateien um Telekommunikationsverbindungsdaten im Sinne des § 100 g Abs. 3 StPO handelt, stellt die nicht auf die Vorschriften der §§ 100 g, h StPO gestützte Durchsuchungsanordnung eine rechtswidrige Umgehung dieser Vorschriften dar.


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[online seit: 08.03.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Frankfurt a.M., LG, Rechtswidrigkeit einer Durchsuchungsanordnung wegen Logdateien - JurPC-Web-Dok. 0134/2004