JurPC Web-Dok. 129/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/200419369

AG Bühl
Urteil vom 30.09.2003

3 C 260/03

Dialer

JurPC Web-Dok. 129/2004


Leitsatz (der Redaktion)

Die schlichte Behauptung des Telekommunikationskunden, er habe eine 0190-Verbindung nicht wissentlich und willentlich gewählt, genügt nicht, um vom Nichtvorliegen eines Vertragsschlusses ausgehen zu können. Vielmehr muss der Kunde Tatsachen dafür vortragen, dass sich im konkreten Fall ein Einwahlprogramm von selbst heruntergeladen hat und als Standard-Internetverbindung auf dem PC installiert hat.

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[online seit: 08.03.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Bühl, AG, Dialer - JurPC-Web-Dok. 0129/2004