JurPC Web-Dok. 99/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/200419233

LG Mönchengladbach
Urteil vom 12.12.2003

2 S 116/03

Beweisfragen beim Einsatz eines Dialers

JurPC Web-Dok. 99/2004


Leitsatz (der Redaktion)

Wer behauptet, ein Internet-Anbieter setze einen unseriösen Dialer ein, der 0190-Verbindungen ohne Zustimmung des Nutzers aufbaue, ist für diese Behauptung beweispflichtig. Eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast aus dem Gesichtspunkt, dass Sicherheitsvorkehrungen gegen den Einsatz des Dialers unterblieben sind, findet nicht statt. Eine Pflicht zu solchen besonderen Sicherheitsvorkehrungen ist nämlich nicht anzunehmen, da Computer- und Softwareprogramme auch zweckentfremdet genutzt werden können und insofern eine Produktbeobachtungspflicht angesichts der Wertung des § 8 TDG zu weit gehen würde.

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[online seit: 02.02.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Mönchengladbach, LG, Beweisfragen beim Einsatz eines Dialers - JurPC-Web-Dok. 0099/2004