JurPC Web-Dok. 319/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031811309

LG Köln
Beschluss vom 20.06.2003

31 O 389/03

Einstweilige Verfügung gegen Dialer

JurPC Web-Dok. 319/2003


UWG §§ 1, 24, 25

Leitsatz (der Redaktion)

Es besteht ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Überlassung von 0190-Nummern zum Zwecke der Aktivierung einer Dialer-Software, soweit keine klare und verständliche Mitteilung gemacht wird über die Art und Weise des Verbindungsaufbaus, die anzuwählende Premium Rate Dienste-Nummer, die Höhe der anfallenden Verbindungsentgelte sowie die Identität und ladungsfähige Anschrift des Dienstanbieters.

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[online seit: 17.11.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Köln, LG, Einstweilige Verfügung gegen Dialer - JurPC-Web-Dok. 0319/2003