JurPC Web-Dok. 310/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031812325

LG Bonn
Beschluss vom 17.06.2003

37 Qs 16 + 18/03

Beschlagnahme von Datenträgern im kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren

JurPC Web-Dok. 310/2003


StPO § 98

Leitsätze (der Redaktion)

1. In einem Durchsuchungsbeschluss reicht es aus, die sicherzustellenden Beweismittel ihrer Art nach zu bezeichnen.

2. Die Durchsuchung von elektronisch gespeicherten Daten ist grundsätzlich zulässig, wobei die Sicherstellung auch durch Abspeichern der zu durchsuchenden Daten auf einer CD-ROM geschehen kann.

3. Ein Beschlagnahmebeschluss muss die zu beschlagnahmenden Beweismittel konkret bezeichnen. Eine bloß stichwortartige Beschreibung der zu beschlagnahmenden Beweismittel genügt nicht.


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[online seit: 01.12.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Bonn, LG, Beschlagnahme von Datenträgern im kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren - JurPC-Web-Dok. 0310/2003