JurPC Web-Dok. 247/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031811301

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Urteil vom 26.06.2003

3 U 193/02

"get more"

JurPC Web-Dok. 247/2003


UWG § 3

Leitsätze (der Redaktion)

1. Werbung mit dem Schlagwort "get more", das in Verbindung mit der Bezeichnung "der deutsche Marktführer" gebraucht wird, ist irreführend nach § 3 UWG.

2. Werbung mit dem Schlagwort "get more", das in Verbindung zur Bezeichnung als "1. Platz der Mobilfunknetzbetreiber 2002" gebraucht wird, ist ebenfalls irreführend nach § 3 UWG, da dies zu der fälschlichen Annahme führt, der Kunde erhalte bei der Nummer 1 mehr als bei anderen Anbietern.


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[online seit: 10.11.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht, "get more" - JurPC-Web-Dok. 0247/2003