JurPC Web-Dok. 163/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003187183

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Urteil vom 31.10.2002

3 U 71/02

Werbung mit "sicherem" Internetzugang

JurPC Web-Dok. 163/2003


UWG § 3

Leitsatz (der Redaktion)

Angesichts der Diskussionen über die Datensicherheit im Internet liegt es für den Verkehr nahe, die Werbeaussage, ein Internetzugang sei "sicher", nicht nur auf die Stabilität der Übertragungswege, sondern auch auf die mit dem Internet verbundenen Sicherheitsgefahren wie Computerviren oder Datenmissbrauch zu beziehen. Die Verbraucher erwarten daher aufgrund der Werbeaussage zwar keine 100%-ige Sicherheit, aber doch einen weitgehenden Ausschluss der genannten Sicherheitsgefahren. Die Nichtgewährung der versprochenen Internetsicherheit begründet die Irreführung gemäß § 3 UWG.

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[online seit: 30.06.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht, Werbung mit "sicherem" Internetzugang - JurPC-Web-Dok. 0163/2003