AG Starnberg |
Leitsatz (der Redaktion) |
Da die Möglichkeit besteht, dass im Abrechnungssystem des Telekommunikationsdienstleistungsanbieters Verbindungen softwaremäßig simuliert werden können, spricht der Anscheinsbeweis nicht für die Richtigkeit einer plötzlich gegenüber früheren Rechnungen weit überhöhten Entgeltrechnung. Es besteht kein Lebenssachverhalt, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig darauf hindeutet, dass die Gespräche von dem Anschluss aus geführt worden sein mussten. Demzufolge sind die fristlose Kündigung des Telekommunikationsdienstleistungsvertrages, die Kappung des Anschlusses und die Forderung der ausstehenden Telekommunikationsentgelte nicht gerechtfertigt. |
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[online seit: 02.06.2003] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Starnberg, AG, Anscheinsbeweis bei TK-Entgeltabrechnung - JurPC-Web-Dok. 0157/2003 |