JurPC Web-Dok. 132/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/200318493

Maximilian Herberger *

Als Dank für einen Freund - Zum Gedenken an Wolfgang Michel

JurPC Web-Dok. 132/2003, Abs. 1 - 11


Herberger, Maximilian
Am Montag, dem 7. April 2003, haben wir Wolfgang Michel zu Grabe getragen. Sonst hatten wir seit vielen Jahren immer am Montag um genau diese Zeit in der Redaktion zusammengesessen.JurPC Web-Dok.
132/2003, Abs. 1
Im Impressum von JurPC steht (und wird dort stehen bleiben):Abs. 2

Schriftleitung:
Wolfgang Michel, RiOLG a.D. (wm)

Abs. 3
Über das Wort "Schriftleitung" hatten wir, als es um die Formulierung dieser Zeilen ging, ein lebhaftes Gespräch. Denn es läßt sich nicht übersehen, daß in dunklen Jahren der deutschen Geschichte dieses Wort (wie viele andere) seine Unschuld verloren hat. Daß trotzdem das Wort "Schriftleitung" dort steht, läßt erkennen, daß ich (wie so oft) dem Plädoyer Wolfgang Michels nichts Entscheidendes entgegenzusetzen hatte. Hier war der Kernpunkt des Plädoyers der folgende: Warum soll es nicht möglich sein, den Worten ihren ursprünglichen guten Klang wiederzugeben? "Schriftleitung" heißt doch, die Schrift zu leiten, anzuleiten. Und so sah er seine Arbeit im "Ruhestand", der eine seinen zahlreichen Krankheiten abgerungene Zeit war. In vielen Fällen waren es "nur" kleine Retouschen, die den Stil eines Beitrags vollkommener machten. Und doch zeigte sich darin der Anspruch, daß scheinbare "Kleinigkeiten" zur Vollkommenheit beitragen können, so wie Michelangelo das zum Ausdruck gebracht hat:Abs. 4
"Kleinigkeiten sind Kleinigkeiten.
Aber sie tragen bei zur Vollkommenheit.
Und die Vollkommenheit ist keine Kleinigkeit."
Abs. 5
Wolfgang Michel war ein Mensch der Sprache, dem die Sprache als eigene Melodie eine Lebensform war. Und erst danach war er Jurist. Ein excellenter Jurist. Aber eben kein Jurist, der sich nicht zuvor dem Wagnis der Sprache ausgesetzt hätte. Ich hoffe, daß er dieser Einschätzung zustimmen kann. Denn gefragt habe ich ihn dazu nicht, weil solche Beobachtungen allzu persönlicher Art sind.Abs. 6
Aber warum vor diesem Hintergrund der Einsatz der verbleibenden Lebenszeit ausgerechnet für eine Zeitschrift, die sich der Rechtsinformatik widmet? Sind sich nicht das Juristische und die Informatik dem Wesen nach fremd? Es liegt auf der Hand, daß er das anders sah. Und dieses Wissen war für ihn aus der Erfahrung heraus über die Jahre hinweg immer sicherer geworden. Als ein "Praxispionier" (so die im EDV-Gerichtstag, dem er freundschaftlich verbunden war, entstandene Formel) hatte er erlebt, daß "der Computer" die Gerechtigkeit befördern kann. Ich erinnere mich noch genau an ein Gespräch, in dem er schilderte, wie er in frühen Zeiten mit bescheidenen EDV-Instrumenten die Zeit für die Verfertigung der Voten verkürzen konnte. Dies sah er nicht etwa als einen bloß technologischen Gewinn an, sondern als einen Gewinn "in Sachen Gerechtigkeit". Denn wenn "justice delayed is justice denied" als Erkenntnis gilt, gilt auch, daß eine wohl administrierte EDV der Gerechtigkeit dienen kann. Daß manche Juristen einen solchen Satz als befremdlich empfinden, war für Wolfgang Michel oft Anlaß, über diese Stimmung der juristischen Zunft traurig zu sein.Abs. 7
Wolfgang Michel hat auch für JurPC geschrieben, sei es als "Wolfgang Michel", sei es als "Grauwolf". Alle diese Beiträge sprechen über das eigentliche Thema hinaus eine weitere Sprache, die für alle lesbar ist, die das Grundmotiv kennen: Der Computer, die EDV und das Internet als dienstbare Instrumenten des Rechts und (in den besten Augenblicken) der Gerechtigkeit. Und wenn man einem Gedanken nachgehen will, der im Gespräch mit ihm immer wieder zur Sprache kam, sollte man in Ruhe und Satz für Satz die Anmerkung zur Krupp-Entscheidung des OLG Hamm lesen (http://www.jurpc.de/aufsatz/19980089.htm).Abs. 8
Was bleibt? Vieles an persönlichen Erinnerungen, die sich der öffentlichen Fixierung entziehen. Und dann aber (und entscheidend) ein öffentliches Zitat:Abs. 9
"Michael Grauwolf lebt nach jahrzehntelanger Tätigkeit in einem bürgerlich-juristischen Beruf heute als freidenkender Jurist. Der Redaktion ist es gelungen, ihn für gelegentliche destruktive Beiträge zu gewinnen."Abs. 10
So lebt Wolfgang Michel für uns weiter. Und so lautet seine Maxime, die wir gerne für JurPC übernehmen, um sie in seinem Sinne weiterzuführen.
JurPC Web-Dok.
132/2003, Abs. 11
* Dr. iur. Maximilian Herberger ist Professor für Bürgerliches Recht, Rechtstheorie und Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes, Direktor des Instituts für Rechtsinformatik und Herausgeber der Internet-Zeitschrift JurPC.
[online seit: 22.04.2003]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Herberger, Maximilian, Als Dank für einen Freund - Zum Gedenken an Wolfgang Michel - JurPC-Web-Dok. 0132/2003