JurPC Web-Dok. 119/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/200318494

AG Rostock
Urteil vom 01.02.2002

42 C 410/01

Einwilligung in Zusendung von Werbe-E-Mails

JurPC Web-Dok. 119/2003


BGB §§ 133, 157, 823 Abs. 1, 1004

Leitsatz (der Redaktion)

Die Erklärung, es bestehe wenig Interesse an Angeboten per E-Mail, ist nach §§ 133, 157 BGB so auszulegen, dass dadurch kein generelles Verbot oder eine generelle Abneigung gegen den Versand von E-Mail-Werbung ausgesprochen wurde, zumal wenn die Erklärung in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Weitergabe der E-Mail-Adresse erfolgt ist. Die Erklärung ist vielmehr als wirksame Einwilligung in den Versand einer werbenden E-Mail anzusehen.

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[online seit: 22.04.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Rostock, AG, Einwilligung in Zusendung von Werbe-E-Mails - JurPC-Web-Dok. 0119/2003