JurPC Web-Dok. 56/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031812341

VG Köln
Urteil vom 14.11.2002

1 K 2532/00

Entgelteinzug durch die Telekom bei zeittaktunabhängigen Mehrwertdiensten und Internet-by-call

JurPC Web-Dok. 56/2003


TKV § 15 Abs. 1 S. 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die Deutsche Telekom ist nicht aufgrund § 15 Abs. 1 S. 1 TKV zur Fakturierung und zum Inkasso der Entgelte für zeittaktunabhängige Mehrwertdienste/Internet-by-call verpflichtet.

2. Bei den zeittaktunabhängigen Mehrwertdiensten/Internet-by-call handelt es sich nicht um Telekommunikationsdienstleistungen, da hier nicht der technische Vorgang der Nachrichtenübermittlung im Vordergrund steht, sondern der Inhalt des Übermittelten.


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[online seit: 15.12.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Köln, VG, Entgelteinzug durch die Telekom bei zeittaktunabhängigen Mehrwertdiensten und Internet-by-call - JurPC-Web-Dok. 0056/2003