OLG Köln |
MarkenG § 14 |
Leitsatz |
Zwischen der Wortbildmarke "Interkom mit gelb/orangener Kugel" eines Unternehmens für Telekommunikations- und Internetdienstleistungen und der um eine braun/orangene Kugel ergänzten Kennzeichnung "thetacom" eines Unternehmens, das sich u.a. mit dem Vertrieb von Software befasst, besteht im Hinblick auf die nahezu identischen Bildelemente jedenfalls mittelbare Verwechslungsgefahr. |
Anmerkung der Redaktion Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. |
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[online seit: 09.12.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Köln, OLG, thetakom - JurPC-Web-Dok. 0377/2002 |