JurPC Web-Dok. 353/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021711320

LG Hamburg
Urteil vom 18.10.2002

416 O 75/02

public-com.de

JurPC Web-Dok. 353/2002


MarkenG §§ 14, 15

Leitsatz (der Redaktion)

Zwischen der Marke "PubliKom" und der als Domain verwendeten Bezeichnung "public-com" besteht keine Verwechslungsgefahr. Die am Internetkommunikationsverkehr Beteiligten wissen sehr genau zwischen verschiedenen Schreibweisen von Bezeichnungen, zwischen der Verwendung von Punkten bzw. Bindestrichen und zwischen der Schreibweise in einem Wort oder als getrennte Wortbestandteile zu unterscheiden.

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[online seit: 11.11.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, LG, public-com.de - JurPC-Web-Dok. 0353/2002