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Talkline hat sich im Sinne des Kunden letzte Woche dafür entschieden, entgegen der Rechtsauslegung des BGH-Urteils die Bearbeitungsgebühr für die Deaktivierung nicht mehr zu erheben. Grund: Der rechtlich ungeschulte Kunde wird das vorliegende Urteil anders lesen und die Differenzierung zwischen der alten und neuen Klausel zur Deaktivierung nicht vornehmen.
Ergänzung zum alten Sachverhalt:
Das Urteil des BGH ist von unserer Rechtsabteilung analysiert worden und wird/wurde selbstverständlich beachtet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich die Entscheidung des BGH ausschließlich auf die Preisklausel bezieht, die bis Anfang 2000 in unseren Preislisten verwendet wurde. Ab Anfang 2000 ist dann eine andere Klausel gewählt worden. Diese ermöglicht im Vergleich zur alten Klausel einen Gegenbeweis und enthält damit keine unabänderliche Gebührenregelung mehr. Diese neue Klausel ist daher rechtlich anders zu beurteilen.
Über diese Klausel ist von einem Gericht jedoch nicht entschieden worden.
Aber wie gesagt: Wir erheben keine Gebühr mehr. Und die Kunden, die die Deaktivierung bereits gezahlt haben, erhalten ihr Geld zurück, wenn sie sich melden.
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