JurPC Web-Dok. 216/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/2002177148

OLG Hamm
Beschluss vom 03.01.2002

15 W 287/01

UMTS-Mobilfunkantenne

JurPC Web-Dok. 216/2002


WEG § 14 Nr. 1, BGB § 1004

Leitsatz (der Redaktion)

Bereits die Ungewißheit darüber, ob die von einer UMTS-Mobilfunkantennenanlage ausgehenden elektromagnetischen Strahlungen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die in unmittelbarer Nähe der Anlage wohnenden Menschen führen, stellt sich als tatsächliche Beeinträchtigung im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG dar, denn bereits diese Ungewißheit kann zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität in der Wohnanlage führen. Eine solche Beeinträchtigung braucht ein Wohnungseigentümer nach Maßgabe des § 14 Nr. 1 WEG nicht hinzunehmen.

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[online seit: 15.07.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamm, OLG, UMTS-Mobilfunkantenne - JurPC-Web-Dok. 0216/2002