JurPC Web-Dok. 180/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/2002176117

Künast legt Vorschläge gegen Missbrauch von 0190-Dialern vor

JurPC Web-Dok. 180/2002, Abs. 1 - 6


Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat Vorschläge zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen den Missbrauch von 0190-Nummern im Internet vorgelegt. "Unseriöse Praktiken der Anbieter von Mehrwertdiensten haben ein unerträgliches Ausmaß erreicht. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nicht ausreichend selbst dagegen schützen, auch nicht durch aufwändige Information. Daher haben wir nun Vorschläge für geeignete Änderungen des Telekommunikationsrechts vorgelegt", so Künast heute in Berlin. Die Ministerin fordert zudem die Telekom und andere Netzbetreiber dazu auf, sich nicht als Inkassounternehmen für die Schwarzen Schafe der Branche zu betätigen.JurPC Web-Dok.
180/2002, Abs. 1
Seit einigen Monaten führen bestimmte Dialer-Programme zu extrem hohen Gebührenforderungen von Mehrwertdiensteanbietern. Probleme entstehen durch Kombination von drei Faktoren:
  • Die Dialer-Programme werden von Verbrauchern unbemerkt in den PC geladen.
  • Der Preis des Mehrwertdienstes, der über eine 0190-Rufnummer angeboten wird, ist den Verbrauchern nicht bewusst, weil die Preisangabe nicht transparent ist.
  • Netzbetreiber kassieren normalerweise die Forderungen der Mehrwertdiensteanbieter zusammen mit den Telefongebühren auf einer Rechnung ein. Das ging in Einzelfällen bis zur Androhung der Sperre des gesamten Telefonanschlusses, wenn eine 0190-Verbindung streitig war. Eine Existenzbedrohung für mittelständische Unternehmen und Privathaushalte.
Abs. 2
Diese unseriösen Praktiken sind verbraucherpolitisch nicht hinnehmbar. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bestätigt, dass die Nutzer den Aufbau einer kostenpflichtigen 0190-Verbindung nicht immer erkennen können. Der Aufbau einer hochpreisigen Internetverbindung kann sich also unbemerkt vom Verbraucher abspielen. "Wenn so etwas möglich ist, kann man doch nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher den Schaden bezahlen lassen," so Künast. "Dann dürfen sich die Netzbetreiber, die die Leitungen zur Verfügung stellen und damit selbst am Geschäft beteiligt sind, nicht als Inkasso für unseriöse Anbieter missbrauchen lassen."Abs. 3
Nachdem Appelle an die Wirtschaft, diese Missstände durch kundenfreundliche Maßnahmen auszuräumen, ohne erkennbare Wirkung blieben, legte Künast nun eigene Vorschläge vor und hat inzwischen Gespräche darüber mit dem Bundeswirtschaftsministerium eingeleitet. Die Vorschläge beinhalten Änderungen im Telekommunikationsrecht die bewirken, dass die Pflichten der Netzbetreiber und der Anbieter von Mehrwertdiensten klar geregelt sind und ihre Einhaltung durchgesetzt werden kann. Dazu gehören insbesondere:
  • Verbraucher sollen rasch Zugang zu einer ladungsfähigen Anschrift des Mehrwertdiensteanbieters haben;
  • Netzbetreiber sollen das Inkasso für Forderungen der Mehrwertdiensteanbieter nur übernehmen, solange eine Forderung unbestritten ist; bei Widerspruch des Verbrauchers soll der Netzbetreiber weitere Inkassoversuche unterlassen;
  • bei der Zuteilung von Rufnummern für Mehrwertdienste sollen die Inhaber der Rufnummern darauf festgelegt werden, die Vorschriften zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb und die Vorschriften für besondere Vertriebsformen wie Fernabsatzverträge oder elektronischen Geschäftsverkehr einzuhalten; bei wiederholten Verstößen soll eine Sperre des Anschlusses vorgenommen werden können.
Abs. 4
"Kurzfristig ermuntere ich die Netzbetreiber, allen voran die Deutsche Telekom, das Inkasso zu verweigern, wenn eine Forderung eines Telefonkunden bestritten ist, und bereits abgebuchte Beträge zurückzuerstatten", so Künast. Dann bleibt es dem Anbieter überlassen, seine Forderung gegenüber dem Verbraucher unmittelbar durchzusetzen. Erfolg darf er dabei aber nur haben, wenn er nachweisen kann, dass ein Vertrag mit dem Verbraucher über die angebotene Mehrwertdienstleistung zustande gekommen ist. Dazu muss der Verbraucher gewusst haben, dass er über eine Dialerschaltung eine Dienstleistung von einem anderen Anbieter als seinem Netzbetreiber in Anspruch nimmt. Zusätzlich muss er den Preis erkannt haben können und muss diesen auch akzeptiert haben. Mit den von Künast vorgeschlagenen rechtlichen Änderungen soll das für alle Beteiligten klargestellt werden.Abs. 5
Mit diesem Bündel an Maßnahmen könnten Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt und damit das Vertrauen in das Internet als modernem und vielgenutztem Medium wieder hergestellt werden. Zugleich würden die zahlreichen seriösen 0190-Rufnummernverbindungen, die sich - wie beim Wetterdienst oder Auskünften der Verbraucherzentralen - vielfach bewährt haben und in der Praxis einfach zu handhaben sind, wieder Vertrauen bei den Verbrauchern gewinnen.

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz vom 06.05.2002)
JurPC Web-Dok.
180/2002, Abs. 6
[online seit: 10.06.2002]
Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: -WK/PR-, Redaktion, Künast legt Vorschläge gegen Missbrauch von 0190-Dialern vor - JurPC-Web-Dok. 0180/2002