JurPC Web-Dok. 164/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/2002179226

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Urteil vom 11.01.2001

3 U 120/00

Urheberrechtsschutz für Hardwarekonfiguration einer Faxkarte

JurPC Web-Dok. 164/2002


UrhG §§ 2 Abs. 1 Ziff. 7, Abs. 2, 69 a ff.

Leitsätze

1. Die Hardwarekonfiguration einer zum Betrieb innerhalb eines Rechners vorgesehenen Faxkarte unterfällt als technische Konstruktion, die als solche keine individuelle Formgestaltung von hinreichender Schöpfungshöhe aufweist, nicht den vom Urheberrechtsgesetz geschützten Werkgattungen. Übereinstimmungen in der Benutzeroberfläche von Computerprogrammen lassen ebenso wenig auf die Übernahme urheberrechtsschutzfähiger Programmteile schließen wie die Übereinstimmung von Computerprogrammen in einzelnen Programmblöcken, wenn jene Programmblöcke bei einer Gesamtgröße der Programmdatei von über 700.000 Bytes nur jeweils ca 100 Bytes groß sind.

2. Soweit nach BGB § 809 ein Besichtigungsanspruch auf Einblick in den Quellcode des Computerprogramms des Anspruchsgegners überhaupt in Betracht kommt, sind an die Darlegung einer möglichen Rechtsverletzung strenge Anforderungen zu stellen.

Anmerkung der Redaktion
Zwischenzeitlich hat der BGH in dieser Sache letztinstanzlich entschieden, vgl. Urteil vom 02.05.2002 - I ZR 45/01 - = JurPC Web-Dok. 282/2002.

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[online seit: 16.09.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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