JurPC Web-Dok. 152/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021710265

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Urteil vom 24.10.2001

9 Sa 853/01

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durch SMS

JurPC Web-Dok. 152/2002


BeschäftigtenschutzG §§ 2, 4; BGB § 626

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durch Versenden von SMS ist ein generell zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Sachverhalt. Dies ergibt sich aus den Wertungen in §§ 2 und 4 BeschäftigtenschutzG.

2. Eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin ist nicht zumutbar, wenn die SMS-Nachricht beleidigenden und herabwürdigenden Charakter hat, gegenüber einer im Abhängigkeitsverhältnis befindlichen Auszubildenden abgegeben wurde und durch die Einschaltung des Betriebsrates eine betriebsinterne Publizität erzeugt wurde, die eine sofortige Reaktion des Arbeitgebers zur Wahrung der Betriebsdisziplin erforderlich macht.


Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 80 KB)

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 581 KB)

[online seit: 07.10.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Zur Anzeige des Faksimiles im CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: Rheinland-Pfalz, Landesarbeitsgericht, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durch SMS - JurPC-Web-Dok. 0152/2002