AG Kamen |
BGB § 242 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Bei einer vereinbarten monatlichen Berechnung der Mobilfunk- und SMS-Kosten können nicht nachträglich Kosten für SMS geltend gemacht werden, die in den monatlichen Abrechnungen nicht enthalten waren; entsprechende Nachforderungen sind verwirkt. |
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[online seit: 20.12.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Kamen, AG, Berechnung der Kosten für SMS - JurPC-Web-Dok. /2003 |